Kündigung und Zustellung – Muster mit grundlegenden Formulierungen und Hinweisen

 

Diese Seite ist für Vermieter konzipiert. Mieter lesen hier weiter.
Das Video mit den Hinweisen finden Sie am Ende dieses Beitrages (hier).

Bitte beachten Sie bitte folgende wichtige Hinweise zur Zustellung der Kündigung:

Sie müssen den Zugang des Schreibens beim Empfänger beweisen können. Es ist daher sinnvoll, sich den Zugang des Schreibens vom Empfänger, bzw. den Empängern auf einer Abschrift der Kündigung per Datum und Unterschrift bestätigen zu lassen. Nehmen Sie für die Übergabe vorsorglich noch einen Zeugen mit.

Achtung: Leider werden Sie an anderer Stelle Hinweise auf Zustellungen per Einschreiben (Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein) lesen oder gelesen haben. Solche Methoden sind nicht tauglich ein, den Zugang des Kündigungsschreibens rechtssicher beweisen zu können. Wenn die oben vorgeschlagene sichere Variante nicht funktioniert, weil der Mieter nicht persönlich erreicht werden kann oder die Unterschrift verweigert, gehen Sie bitte wie nachfolgend geschildert vor.

Zustellung – So nehmen Sie eine rechtssichere Zustellung der Kündigung Ihrer vermieteten Wohnung vor:

Fertigen Sie von dem (unterschriebenen) Kündigungsschreiben eine Kopie. Besorgen Sie sich einen Zeugen. Der Zeuge darf nicht Vermieter sein. Ansonsten ist es völlig unschädlich, wenn es sich um einen Verwandten handelt. Besser ist natürlich eine nicht verwandte dritte Person.

  1. Nehmen Sie die Kopie und das Original der Kündigung  und zeigen Sie beides dem Zeugen.
  2. Stecken Sie in Gegenwart des Zeugen das Original in einen Umschlag.
  3. Lassen Sie den Zeugen den Umschlag in den Briefkasten der Mieter einwerfen.
  4. Der Zeuge sollte nun auf der Abschrift genau notieren wann er wo das Original eingeworfen hat. Er sollte dies durch seine Unterschrift auf der Abschrift bestätigen.
  5. Heben Sie sich die Abschrift gut auf.

Natürlich können Sie auch einen professionellen Botendienst verwenden. Die Gefahr: Ihr Zeuge ist der jeweilige Boote. Unter Umständen arbeitet dieser war aber später gar nicht mehr bei dem Botendienst und kann dann als Zeuge in einem Prozess vielleicht nicht zur Verfügung stehen. Falls Sie trotzdem einen professionellen Botendienst verwenden wollen: Gehen Sie ansonsten so vor, wie oben bei der Zustellung per Zeuge geschildert.

Es ist immer  sinnvoll, wenn Sie die Kündigung nicht „auf den letzten Drücker“ zustellen, da man bei Zustellungsmängeln diese dann noch innerhalb der jeweiligen Frist beheben kann.

Bei Fragen oder Anregungen zu den dargestellten Inhalten kontaktieren Sie mich gerne unter:

Fachanwalt@schimmelpilz-anwalt.de


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Die Kündigung des Vermieters im Video erklärt.