Bei einem feuchten Keller im Altbau handelt es sich um einen Mietmangel, der vom Vermieter beseitigt werden muss

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. März 2013, AZ 63 S 628/12.

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Was kann im Hinblick auf das Lüftungsverhalten vom Mieter erwartet werden – welche Anforderungen stellen die Gerichte?

Zum Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 28. Mai 2009 – 12 C 234/05 –, juris, ein Kommentar von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

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Will der Vermieter im laufenden Mietverhältnis Feuchtigkeitsbildung durch Maßnahmen der Innendämmung beseitigen, dürfte das in der Regel unzulässig sein

Zum Urteil des Landgerichts Mannheim, LG Mannheim, Urteil vom 14. Februar 2007 – 4 S 62/06 –, juris, ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

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